Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Mit der Gesetzesänderung soll der Bund befristet auf fünf Jahre die Möglichkeit erhalten, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit mit zwei neuen Arten von Finanzhilfen zusätzlich zu fördern. Zum einen mit Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung und zum anderen für Projekte, welche das familienergänzende Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen.

Die Vernehmlassung wurde am 18. September 2015 eröffnet und endete am 22. Januar 2016.

Unterlagen

Stellungnahmen offiziell angeschriebener Teilnehmer/-innen

Stellungnahmen nicht offiziell angeschriebener Teilnehmer/-innen

Weitere Informationen

Letzte Änderung 24.02.2016

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