Vernehmlassung über die Ausführungsbestimmungen zur ATSG-Revision

Das Parlament hat am 21. Juni 2019 eine Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verabschiedet. Die Umsetzung dieser Gesetzesbestimmungen wirkt sich teilweise auch auf Verordnungsebene aus. Mit den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen sollen die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen werden und einige weitere punktuelle Anpassungen in der ATSV erfolgen.

Die Vernehmlassung dauerte vom 19. Februar bis zum 26. Mai 2020.

Unterlagen

Stellungnahmen der Teilnehmer/-innen

Letzte Änderung 08.09.2020

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