Vernehmlassung: Neue Bestimmungen für die Festsetzung des Bundesbeitrages an die EL-Kosten

Für die Bestimmung des Bundesanteils in Prozent sowie die Festlegung der massgebenden Anzahl Fälle für die Vergütung der Verwaltungskosten soll nicht, wie im geltenden Recht, auf eine Situation im Vorjahr, sondern neu auf eine Situation im Leistungsjahr abgestellt werden. Dadurch werden künftig Verzerrungen durch kantonale Gesetzesänderungen, welche im Leistungsjahr in Kraft treten, vermieden.

Die Vernehmlassung dauerte vom 28. März bis zum 6. Juli 2018.

Unterlagen

Stellungnahmen der Teilnehmer/-innen

Weitere Informationen

Letzte Änderung 10.01.2019

Zum Seitenanfang

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/publikationen-und-service/gesetzgebung/vernehmlassungen/elv.html