Vernehmlassung über die Reform der Ergänzungsleistungen (EL)

Die Reform soll das System der Ergänzungsleistungen (EL) optimieren und von falschen Anreizen befreien. Um eine Leistungsverschiebung in die Sozialhilfe und damit eine finanzielle Mehrbelastung der Kantone zu verhindern, soll das EL-Niveau grundsätzlich erhalten bleiben. Weiter soll das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden.

Die Vernehmlassung dauerte vom 25. November 2015 bis zum 18. März 2016.

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Letzte Änderung 21.04.2016

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