Sozialversicherungen sollen Observationen durchführen können. Dazu soll im Sozialversicherungsrecht eine einheitliche gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Zudem sollen die Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung angepasst sowie der Vollzug optimiert werden. Hierzu soll das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) revidiert werden. Das ATSG enthält Regelungen, die grundsätzlich für alle Sozialversicherungszweige gelten, mit Ausnahme der beruflichen Vorsorge.
Die Vernehmlassung dauerte vom 22. Februar bis zum 29. Mai 2017.