Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung

Wer als erwerbstätige Person kranke oder verunfallte Familienmitglieder betreut und pflegt, ist auf vielfache Unterstützung angewiesen. Der Gesetzesentwurf soll die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung verbessern. Damit wird für betreuende Angehörige im Erwerbsalter Rechtssicherheit gewährt und die gesellschaftliche Anerkennung der Angehörigenbetreuung gestärkt. Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen sind in einem Mantelerlass zusammengefasst; sie betreffen das Obligationenrecht, das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft sowie das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf dauerte vom 27. Juni bis zum 16. November 2018.

Letzte Änderung 29.01.2020

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