Vernehmlassung zur Verlängerung des Impulsprogrammes für familienergänzende Kinderbetreuung

Der Bundesrat schickte den Vorentwurf der Änderungen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in die Vernehmlassung. Die Änderungen sehen vor, die Geltungsdauer des Gesetzes um vier Jahre zu verlängern und dem Bund die Möglichkeit einzuräumen, innovative Projekte im Bereich der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen.

Die Vernehmlassungsfrist dauerte vom 1. Juli bis zum 15. Oktober 2009.

Vernehmlassungsverfahren

Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden

Weitere Informationen

Letzte Änderung 10.05.2010

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