Mit der Verordnung wäre die Reform der Altersvorsorge 2020 umgesetzt worden, wenn diese in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 angenommen worden wäre. Die Vernehmlassung wurde am 16. Juni eröffnet und am 6. Oktober 2017 beendet, unabhängig vom Ergebnis der Volksabstimmung. Sie musste bereits vor der Abstimmung eröffnet werden, damit die rechtzeitige Umsetzung sichergestellt gewesen wäre. Nach der Ablehnung der Reform in der Volksabstimmung wird auch die Verordnungsanpassung nicht weiterverfolgt.
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Letzte Änderung 27.04.2018