Damit die Reform AHV 21 umgesetzt werden kann, braucht es Änderungen auf Verordnungsebene. Die Ausführungsbestimmungen werden in der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) sowie in ihrem Anhang für alle anderen betroffenen Erlasse geregelt.
Die Vernehmlassung dauerte vom 24. Januar bis 24. März 2023.