Vernehmlassung: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente

Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden. Die zusätzlichen Ausgaben steigen bis 2030 auf rund 4.7 Milliarden Franken jährlich. Um diese zu finanzieren und ein rasch wachsendes Defizit bei der AHV zu vermeiden, sieht der Bundesrat zwei Varianten vor: erstens eine Erhöhung der Lohnbeiträge, zweitens eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer. Um eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts zu vermeiden, soll zudem der Bundesanteil temporär reduziert werden. 

Die Vernehmlassung dauerte vom 22. Mai bis zum 5. Juli 2024.

Unterlagen

Stellungnahmen

Letzte Änderung 16.09.2024

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