Bundesrat prüft Weiterentwicklung der Armutsprävention
Bern, 19.06.2024 - Die Nationale Plattform gegen Armut, welche die Armutsprävention und -bekämpfung in der Schweiz verbessern soll, läuft im Dezember 2024 aus. Ihre Dienstleistungen sind von hoher Qualität, aber ihre Reichweite ist begrenzt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung von 19. Juni 2024 die Bilanz der Plattform zur Kenntnis genommen und lässt prüfen, wie die Wirkung ihrer Aktivitäten erhöht werden kann. Er wird Ende Jahr über das weitere Vorgehen entscheiden.
In der Schweiz sind rund 700 000 Menschen von Armut betroffen, das sind 8,2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung. Um die Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut zu verbessern, engagiert sich der Bund gemeinsam mit Kantonen, Gemeinden und Organisationen der Zivilgesellschaft in der Nationalen Plattform gegen Armut.
Wirkungspotenzial noch nicht ausgeschöpft
Die Plattform erarbeitet Grundlagen zu Themen wie den Bildungschancen von sozial benachteiligten Menschen, der Vermeidung von Familienarmut und der Mitwirkung von Betroffenen in der Armutspolitik. Gleichzeitig fördert die Plattform die Vernetzung von Akteuren, die sich auf den unterschiedlichen Staatsebenen und in verschiedenen Politikfeldern mit Armutsfragen auseinandersetzen. Menschen mit Armutserfahrungen werden eng in diese Arbeiten einbezogen.
Die nun vorliegende externe Evaluation bescheinigt der Plattform eine hohe Qualität. Ihre Tätigkeiten stossen bei den Zielgruppen auf breite Zustimmung, ihre Studien und Praxisinstrumente werden als alltagsnah und einfach verständlich beurteilt. Auch ihre Austausch- und Vernetzungsfunktion nimmt sie erfolgreich wahr. Trotzdem ist das Wirkungspotenzial der Plattform nicht ausreichend ausgeschöpft: Ihre Reichweite ist begrenzt, es mangelt an Anreizen zur Umsetzung von Empfehlungen. Die Steuergruppe der Plattform hat Vorschläge entwickelt, wie die Mängel behoben werden können.
Konzept bis Ende 2024 ausarbeiten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 die Bilanz der Plattform gegen Armut sowie die Vorschläge der Steuergruppe zur Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, um die Plattform in eine dauerhafte Struktur zur Koordination und Entwicklung einer nationalen Armutspolitik zu überführen. Dieses soll aufzeigen, wie sich im Rahmen dieser Struktur Arbeitsprogramme erarbeiten und umsetzen lassen. Zudem soll es einen Vorschlag für einen Rat für Armutsfragen (Beteiligungsgremium von armutserfahrenen Menschen) beinhalten. Die Tätigkeiten der Struktur seien eng mit dem bereits bestehenden nationalen Armutsmonitoring abzustimmen. Das EDI soll auch abklären, in welchem Ausmass institutionelle Partner bereit sind, sich in der Struktur zu engagieren und diese mitzufinanzieren. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2024 vorliegen. Darauf gestützt wird der Bundesrat dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Am 22. August 2024 findet in Bern eine Nationale Armutskonferenz statt. Sie dient dazu, Ergebnisse der Plattform zu präsentieren und über den zukünftigen Handlungsbedarf zu diskutieren. Die Konferenz richtet sich an Verantwortliche aus den verschiedenen Bereichen der Armutsprävention und -bekämpfung sowie an Menschen mit Armutserfahrung.
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Familie, Generationen und Gesellschaft
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