Abschaffung der Rentenplafonierung in der AHV: Der Bundesrat hat die Kosten erneut überprüft und hält an der Ablehnung fest
Bern, 16.10.2024 - Der Bundesrat spricht sich weiterhin dafür aus, die Initiative der Mitte-Partei abzulehnen, die eine Aufhebung der Plafonierung der AHV-Renten für Ehepaare verlangt. Anhand der aktualisierten AHV-Finanzperspektiven hat er die durch die Initiative verursachten Kosten nochmals überprüft. Gemäss den neuen Schätzungen belaufen sich die Kosten im Jahr 2030 auf 3,8 Milliarden Franken. An seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat daher beschlossen, an seiner Position ohne Gegenvorschlag festzuhalten.
Als der Bundesrat im August 2024 über die fehlerhaften Finanzperspektiven für die AHV informiert wurde, entschied er, verschiedene laufende Geschäfte nochmals aufgrund der validierten Finanzperspektiven zu beurteilen. Neben der Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente betrifft dies auch die Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!». Diese verlangt die Abschaffung der Plafonierung der AHV/IV-Renten von Ehepaaren. Am 26. Juni 2024 hatte der Bundesrat entschieden, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.
Am 16. Oktober hat der Bundesrat diesen Entscheid anhand der inzwischen aktualisierten AHV-Finanzperspektiven nochmals überprüft. Gemäss den neuen Schätzungen würden sich die Kosten der Initiative für die AHV im Jahr 2030 auf 3,84 Milliarden Franken belaufen, gegenüber den zuvor ermittelten 3,77 Milliarden Franken. Die geringfügigen Unterschiede ergeben sich aus den aktualisierten Wirtschaftsparametern der Finanzperspektiven. Die Kosten für die Erhöhung oder Abschaffung der Rentenplafonierung waren nicht mit dem Programm mit den fehlerhaften Formeln berechnet worden, sondern anhand des Rentenregisters und anderer Projektion.
Kostspielige Initiative für die bereits beanspruchte AHV
Die AHV sieht sich aufgrund der steigenden Zahl pensionierter Personen und der höheren Lebenserwartung weiterhin mit strukturellen Defiziten konfrontiert. Priorität hat aktuell die rasche Finanzierung der 13. AHV-Rente ab 2026. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente heute verabschiedet. Zudem steht bis Ende 2026 eine weitere Reform zur Stabilisierung der AHV-Finanzen nach 2030 an.
Der Bundesrat hält daher an seiner Empfehlung zur Ablehnung der Initiative fest, ohne einen direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zu unterbreiten. Entsprechend wird das Eidgenössische Departement des Innern den Botschaftsentwurf spätestens bis zur bereits festgelegten Frist vom 27. März 2025 vorlegen.
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