Reform der AHV: Schritte nach dem Parlamentsentscheid - Das EDI sieht zwei parallele Reformen nach Konsultationen vor
Bern, 01.10.2010 - Das Eidg. Departement des Innern (EDI) nimmt den heutigen Entscheid des Nationalrates, dessen Mehrheit in der Schlussabstimmung die 11. AHV-Revision abgelehnt hat, zur Kenntnis. Diese Revision ist somit definitiv gescheitert, obwohl beide Kammern sich bei sämtlichen Punkten einigen konnten, insbesondere auch bei der gezielten Unterstützung, die Personen mit sehr bescheidenen Einkommen einen vorzeitigen Rentenbezug erleichtert hätte. Wie schon angekündigt, will das EDI die Reform der AHV rasch neu lancieren. Um eine mehrheitsfähige Lösung zu finden, wird das EDI dazu die wichtigsten politischen Parteien und Sozialpartner konsultieren.
Die AHV ist eines der wichtigsten Sozialwerke unseres Landes und ein wesentlicher Pfeiler der schweizerischen Altersvorsorge. Heute ist diese Versicherung finanziell gesund, aber mittel- und langfristig muss ihre Finanzierung wegen der demografischen Entwicklung und der Alterung der Bevölkerung erst sichergestellt werden. Für den Bundesrat ist es entscheidend, garantieren zu können, dass die AHV auch über das nächste Jahrzehnt hinaus ihre Renten jederzeit auszahlen kann. Um zu vermeiden, dass der AHV-Fonds geleert wird und sich die Versicherung verschulden muss, will das EDI ein Revisionsprojekt ausarbeiten, dessen Ziel es ist, die Finanzierung der AHV langfristig sicherzustellen.
Zudem benötigt die AHV mehrere technische Anpassungen, um die Versicherung effizienter durchführen zu können. Auch bei der Beitragserhebung gibt es Lücken und Mängel, die behoben werden müssen. Diese Punkte, die auch in der abgelehnten 11. AHV-Revision enthalten waren, fanden in der parlamentarischen Beratung breite Unterstützung. Daher beabsichtigt das EDI, die nicht bestrittenen und für den Betrieb der Versicherung notwendigen Anpassungen in einem separaten Gesetzgebungsprojekt (neues Gesetz über die Umsetzung der AHV) zu sammeln. Auf diese Weise könnten die notwendigen Arbeiten für die Modernisierung unseres Systems der Altersvorsorge ohne Zeitverzug aufgenommen werden.
Das EDI sieht vor, diese beiden Projekte, die sich ergänzen, parallel voranzutreiben. Sie werden sich aber nach einem unterschiedlichen Zeitplan entwickeln. Da das Parlament die 11. AHV-Revision nun nach sechs Jahren Arbeit abgelehnt hat, muss das Eidg. Departement des Innern zunächst die Machbarkeit – insbesondere die politische Machbarkeit – dieser zwei parallelen Reformschienen abklären. Es ist unumgänglich, die Absichten und Vorschläge der Parteien und der Sozialpartner zu diesem Vorhaben zu kennen. Daher wird das EDI die politischen Parteien, die Sozialpartner und andere Organisationen zu Konsultationen einladen, um zu erfahren, welche Arbeiten für die AHV sowohl kurz-, als auch mittel- und langfristig in Angriff zu nehmen sind.
Adresse für Rückfragen
Tel. 031 322 91 95, Kommunikation, Bundesamt für Sozialversicherungen
Herausgeber
Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch
Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch