Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 1.25 Prozent gesenkt

Bern, 28.10.2015 - Der Bundesrat senkt den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge von aktuell 1.75 Prozent per 1. Januar 2016 auf 1.25 Prozent.

Die Tiefzinspolitik der Notenbanken hat die Rendite der Bundesobligationen auf rekordtiefe Werte sinken lassen. Die Verzinsung der 7-jährigen Bundesobligationen lag Ende August bei minus 0.38%. Weltweit tiefe Zinsen lassen sich auch im Bereich der Anleihen beobachten. Die Aktienmärkte haben sich im 2014 zwar positiv entwickelt, in diesem Jahr jedoch sind die Schwankungen in der Entwicklung von Aktien und Anleihen hoch und die Performance ungenügend. Aus diesen Gründen hat der BR beschlossen, den Mindestzinssatz auf 1.25 Prozent zu senken.

Gemäss Gesetz wird die Höhe des Mindestzinssatzes auf Grund der Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften festgelegt.

Die Eidgenössische Kommission für Berufliche Vorsorge hatte an Ihrer Sitzung vom 30. August 2015 dem Bundesrat mit deutlicher Mehrheit einen Satz von 1.25% empfohlen.


Adresse für Rückfragen

Joseph Steiger
Finanzierung Berufliche Vorsorge
Bundesamt für Sozialversicherungen
Tel. 058 462 94 18
joseph.steiger@bsv.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/publikationen-und-service/medieninformationen/nsb-anzeigeseite.msg-id-59231.html