Bundesrat empfiehlt die Reform Altersvorsorge 2020 zur Annahme

Bern, 27.06.2017 - Am 24. September entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Reform Altersvorsorge 2020. Sie stabilisiert die AHV und die berufliche Vorsorge, sichert das Niveau der Renten, ermöglicht die Flexibilisierung und schliesst Lücken in der Vorsorge von Menschen mit tiefen Einkommen. Nach 20 Jahren ohne umfassende Überarbeitung ist die Reform dringend nötig.

Die Altersvorsorge ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Ihre finanzielle Stabilität ist in Gefahr, weil in den nächsten Jahren geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen, die Lebenserwartung gestiegen ist und die Zinsen seit Jahren ausgesprochen tief sind. Einnahmen und Ausgaben der AHV geraten zunehmend aus dem Gleichgewicht.

Ohne Reform würden die jährlichen Defizite der AHV rasch ansteigen und die Renten wären nicht mehr garantiert. In der beruflichen Vorsorge findet eine gesetzlich nicht vorgesehene Umverteilung auf Kosten der Erwerbstätigen statt. Die Erträge auf den Altersguthaben sind zu tief, um die gesetzlich garantierte Rente zu erwirtschaften. Die Reform Altersvorsorge 2020 geht diese Probleme koordiniert an. Ziel der Reform ist, die Höhe der gesetzlich garantierten Altersrenten zu erhalten.

Referenzalter 65

An die Stelle des unterschiedlichen ordentlichen Rentenalters tritt ein einheitliches Referenzalter für Mann und Frau. Es liegt bei 65 und bildet die Bezugsgrösse für die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren in der AHV und in der beruflichen Vorsorge. Im Referenzalter 65 wird die Rente ohne Abzüge oder Zuschläge ausbezahlt. Das Referenzalter der Frauen wird von 2018 bis 2021 schrittweise von 64 auf 65 angehoben.

Mehrwertsteuer für die AHV

Mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge wird die Zahl der neuen AHV-Renten in den nächsten Jahren stärker zunehmen. Zwei Massnahmen stabilisieren die AHV bis Ende des nächsten Jahrzehnts: Erstens erhält die AHV den ganzen Ertrag aus dem Mehrwertsteuer-Prozent, das schon heute zugunsten der AHV erhoben wird. Der Bund verzichtet auf seinen Anteil daran. Zweitens fliesst der Ertrag von weiteren 0,6 Mehrwertsteuer-Prozenten in die AHV: Ab 2018 kommen ihr 0,3 Prozent zugute, die noch bis Ende 2017 an die IV gehen. Die Mehrwertsteuer bleibt dadurch unverändert bei 8,0 Prozent. Ab 2021 erhält die AHV den Ertrag aus zusätzlichen 0,3 Prozent. Dafür wird die Mehrwertsteuer auf 8,3 Prozent angehoben.

Tieferer Umwandlungssatz wird ausgeglichen

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Mindest-Umwandlungssatz schrittweise von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt. Ein Ausgleich in der beruflichen Vorsorge und eine Erhöhung der neuen AHV-Renten von jährlich 840 Franken stellen sicher, dass die Höhe der Altersrenten erhalten bleibt. Ehepaare erhalten zusammen mindestens 1680 und höchstens 2712 Franken mehr AHV-Rente. Zur Finanzierung der Massnahmen in der AHV werden erstmals seit über 40 Jahren die Lohnbeiträge geringfügig um 0,3 Prozent erhöht.

Heutige Renten nicht betroffen

Wer heute schon eine Altersrente bezieht, ist von der Senkung des Umwandlungssatzes nicht betroffen. Deshalb ist für Rentnerinnen und Rentner kein Ausgleich nötig, und sie müssen auch nicht dafür bezahlen. Die AHV-Renten werden aber weiterhin der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst.

Die Altersvorsorge wird modernisiert

Die Reform passt die Altersvorsorge an die Bedürfnisse der Menschen an. Sie ermöglicht eine flexible und schrittweise Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren. Sie schliesst zudem Vorsorgelücken von Personen mit tiefen Einkommen. Dies betrifft vor allem Frauen.

Menschen ab 58 Jahren erhalten mit der Reform eine bessere Absicherung in der beruflichen Vorsorge. Wenn sie ihre Stelle verlieren, können sie neu in ihrer Pensionskasse bleiben und erhalten von dieser später eine Altersrente. Heute sind sie häufig gezwungen, das Altersguthaben zu beziehen und auf eigenes Risiko zu verwalten.

Für Bundesrat und Parlament ist eine Reform der Altersvorsorge nach 20 Jahren ohne umfassende Überarbeitung dringend nötig. Eine stabile Altersvorsorge ist eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz.

Zwei verknüpfte Vorlagen

Die Reform besteht aus zwei Vorlagen: Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020. Der Bundesbeschluss ist eine Verfassungsänderung, über die in jedem Fall am 24. September 2017 abgestimmt wird. Gegen das Bundesgesetz ist das Referendum ergriffen worden, die Referendumsfrist läuft am 6. Juli 2017 ab. Kommt das Referendum zustande, wird über beide Vorlagen separat abgestimmt. Sie bilden aber eine einzige Reform und sind miteinander verknüpft. Wird eine der beiden Vorlagen abgelehnt, scheitert die ganze Reform.


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