Assistenzbeitrag der IV wird sehr geschätzt

Bern, 24.10.2017 - Der Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung (IV) erreicht die gesteckten Ziele. Er erhöht die Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderungen, erleichtert ihre berufliche und soziale Integration und verbessert ihre Chancen, trotz Behinderung im eigenen Zuhause leben zu können. Ausserdem trägt der Assistenzbeitrag zur Entlastung der Angehörigen bei. Zu diesem positiven Schluss kommt die Evaluation des Assistenzbeitrags nach fünfjährigem Bestehen.

Der Assistenzbeitrag wurde mit der IV-Revision 6a eingeführt und ist seit 1. Januar 2012 in Kraft. Wie alle neuen Leistungen der IV wurde auch der Assistenzbeitrag evaluiert. Die Evaluation erstreckte sich über fünf Jahre (Abschluss 2016); im Zentrum stand die Prüfung der Zielerreichung. Nach mehreren Zwischenberichten (2014, 2015 und 2016) wurde nun der Schlussbericht publiziert.

Die Evaluationsergebnisse bestätigen die allgemein sehr hohe Zufriedenheit mit dem Assistenzbeitrag, die auch schon in früheren Studien festgestellt wurde. Die grosse Mehrheit der insgesamt 2171 Bezügerinnen und Bezüger hat sich mit ihrer Situation (Lebensqualität, Pflegesituation, Selbstständigkeit) zufrieden oder sehr zufrieden erklärt. Insbesondere bei den Minderjährigen haben über 80 Prozent der Eltern festgestellt, dass sich die Lebensqualität ihres Kindes verbessert hat. Für eine klare Mehrheit der Befragten hat der Assistenzbeitrag ausserdem eine entlastende Wirkung auf Familie und Umfeld – obschon die Belastung in vielen Fällen nach wie vor hoch ist.

Trotz dieser positiven Bilanz ist die Nachfrage eher bescheiden und liegt unter den erwarteten 3000 Bezügerinnen und Bezügern. Allerdings steigt die Bezügerzahl kontinuierlich an.

Die Evaluation hat ergeben, dass die Versicherten, die eine Hilflosenentschädigung schwer beziehen, unter den Bezügerinnen und Bezügern eines Assistenzbeitrags übervertreten sind, die Personen mit psychischen Problemen hingegen untervertreten. Im Jahr 2016 hat die IV insgesamt 43,8 Millionen Franken in Form von Assistenzbeiträgen entrichtet.

Bei einigen Aspekten besteht noch Verbesserungspotenzial. Das BSV hat die Behindertenorganisationen aufgerufen, im Hinblick auf die Entwicklung konkreter Verbesserungsmassnahmen Vorschläge vorzubringen und sich an den Diskussionen zu beteiligen.


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