Positive Zwischenbilanz zur Förderung der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz

Bern, 01.12.2017 - Die Finanzhilfen des Bundes zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in den Kantonen haben ihre Ziele weitgehend erreicht. Dies zeigt eine Zwischenbilanz, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 zur Kenntnis genommen hat. Welche Massnahmen die Kantone konkret umsetzen, ist auf der neuen elektronischen Plattform Kinder- und Jugendpolitik Schweiz abrufbar. Diese vom Bund und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren getragene Plattform fördert den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Akteuren.

Für die Kinder- und Jugendpolitik sind in der Schweiz in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Seit dem 1. Januar 2013 kann der Bund die Kantone mit Finanzhilfen an kantonale Programme zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik unterstützen. 12 Kantone haben bisher davon profitiert: BE, BL, FR, LU, NE, SH, SG, SZ, TI, UR, VD und VS. Ein Bericht fasst den Stand dieser Finanzhilfen zusammen und gibt einen Überblick über die bisher unterstützten Programme und einen Ausblick darauf, welche Kantone weitere Programme planen.

Kinder- und Jugendpolitik erfolgreich weiterentwickelt

Die Zwischenbilanz zeigt, dass viele Kantone in den letzten Jahren ihre Kinder- und Jugendpolitik erfolgreich weiterentwickelt und die Zusammenarbeit der involvierten Akteure gestärkt haben.

Der wichtigste inhaltliche Schwerpunkt der kantonalen Programme bildete die Kinder- und Jugendhilfe. Es handelt sich dabei um Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien wie die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung, die Elternbildung, Beratungsangebote sowie ergänzende Hilfen zur Erziehung wie die aufsuchende Familienarbeit, Heimerziehung oder Familienpflege. Im Rahmen der vom Bund geförderten kantonalen Programme wurden beispielsweise ein Kompetenzzentrum für offene Kinder- und Jugendarbeit aufgebaut, Kinder- und Jugendparlamente bzw. -kommissionen eingeführt, Familientreffpunkte ausgebaut, die Schulsozialarbeit gestärkt oder ganz allgemein die Leistungen der Kinder- und Jugendpolitik innerhalb der Kantone aufeinander abgestimmt und Angebotslücken geschlossen.

Die Möglichkeit zur Ausrichtung von Finanzhilfen an kantonale Programme zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik ist befristet und läuft noch bis ins Jahr 2022. Der Bund hat bis dahin die Möglichkeit, jeden Kanton einmal während maximal drei Jahren bei der Umsetzung eines entsprechenden Programms zu unterstützen.

Plattform für Kinder- und Jugendpolitik Schweiz

Die verschiedenen kantonalen Programme zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik werden auf der elektronischen Plattform für Kinder- und Jugendpolitik Schweiz (https://www.kinderjugendpolitik.ch) beschrieben. Auf dieser Plattform sind Angaben zu den rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendpolitik, zu den Leistungen sowie zu interessanten Projekten und Programmen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene abrufbar. Sie trägt dazu bei, den Fachpersonen von Bund, Kantonen und Gemeinden die Zusammenarbeit zu erleichtern und fördert den Informationsaustausch. Die Plattform wird gemeinsam von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und dem Bundesamt für Sozialversicherungen getragen.


Adresse für Rückfragen

Sabine Scheiben
Leiterin Bereich Kinder- und Jugendfragen
Bundesamt für Sozialversicherungen
+41 58 462 91 17
sabine.scheiben@bsv.admin.ch



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Der Bundesrat
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