Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo in Pristina unterzeichnet

Bern, 08.06.2018 - Der schweizerische Botschafter Jean-Hubert Lebet und der kosovarische Sozialminister Skender Reçica haben heute in Pristina das Sozialversicherungsabkommen der Schweiz mit Kosovo unterzeichnet. Damit kommen die Vertragsstaaten dem Ziel näher, eine neue Grundlage für die Koordination der Sozialversicherungen zu schaffen. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald es die Parlamente beider Staaten genehmigt haben.

Inhaltlich entspricht das neue Abkommen den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit. Es koordiniert insbesondere die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten, in der Schweiz also die AHV und IV, um mögliche Nachteile oder Diskriminierungen von Angehörigen des einen oder anderen Staates zu vermeiden. Entsprechend gewährleistet das Abkommen eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten und es ermöglicht insbesondere wieder die Auslandzahlung der Renten an Staatsangehörige Kosovos. Es sieht zudem eine Klausel zur gegenseitigen Unterstützung bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbräuchen vor.

Das mit dem früheren Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen wird im Verhältnis zu Kosovo seit dem 1. April 2010 nicht mehr angewendet. Kosovo ist der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem die Schweiz keine vertraglichen Beziehungen im Sozialversicherungsbereich unterhält. Kosovarische Staatsangehörige erhalten daher derzeit schweizerische AHV- und IV-Renten nicht ins Ausland ausbezahlt. Anstelle von Alters- oder Hinterlassenenrenten konnte auf Wunsch die Rückvergütung der AHV-Beiträge verlangt werden. Nachdem Kosovo seine Gesetzgebung im Sozialversicherungsbereich seit 2010 massgeblich entwickelt und eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut hatte, erteilte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) im November 2016 ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein neues Abkommen. Die Verhandlungen wurden im Sommer 2017 abgeschlossen und der Bundesrat hiess das Abkommen in seiner Sitzung vom 21. März 2018 gut.

Das EDI wird nun eine Botschaft zuhanden des Parlaments erarbeiten. Das neue Sozialversicherungsabkommen tritt erst nach der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten in Kraft, voraussichtlich im Laufe des Jahres 2019. Kosovarische Staatsangehörige im Rentenalter, welche die Rückvergütung der Beiträge nicht verlangt haben, können ab Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens die Rentenzahlung ins Ausland beantragen. Es können jedoch keine rückwirkenden Ansprüche für die Zeit vor dem Abkommen geltend gemacht werden.  


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