Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina in Sarajevo unterzeichnet

Bern, 01.10.2018 - Die schweizerische Botschafterin Andrea Rauber Saxer und der bosnisch-herzegowinische Minister für zivile Angelegenheiten Adil Osmanovic haben heute in Sarajevo das Sozialversicherungsabkommen der Schweiz mit Bosnien und Herzegowina unterzeichnet. Mit dem neuen Abkommen werden die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten aktualisiert. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald es die Parlamente beider Staaten genehmigt haben.

Inhaltlich entspricht das neue Abkommen den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Das gleiche Modell liegt grundsätzlich auch den mit anderen Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien abgeschlossenen Abkommen zugrunde. Das Abkommen richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit. Es koordiniert die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge, die Unfallversicherung sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft, um mögliche Nachteile oder Diskriminierungen von Angehörigen der Vertragsstaaten zu vermeiden. Es sieht zudem eine Klausel zur gegenseitigen Unterstützung bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbräuchen vor.

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit werden zurzeit noch durch das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über Sozialversicherung von 1962 geregelt. Dieses Abkommen bietet den Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina zwar bereits heute den üblicherweise in Sozialversicherungsabkommen vorgesehenen Schutz. Es entspricht jedoch nicht mehr den aktuellen Gesetzgebungen der Vertragsstaaten.

Das EDI wird nun eine Botschaft zuhanden des Parlaments erarbeiten. Das neue Sozialversicherungsabkommen tritt erst nach der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten in Kraft. 


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