Jugendschutz bei Filmen und Videospielen: Bundesrat verabschiedet Botschaft und Entwurf des neuen Gesetzes

Bern, 11.09.2020 - Der Bundesrat will Minderjährige besser vor ungeeigneten Medieninhalten schützen. Er hat an seiner Sitzung vom 11. September 2020 die Botschaft und den Entwurf für ein neues Gesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verabschiedet. Alterskennzeichnungen und Alterskontrollen für Filme und Videospiele sollen zukünftig schweizweit einheitlich geregelt werden.

Mit dem neuen Bundesgesetz sollen Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen geschützt werden, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden könnten. Es geht namentlich um Darstellungen von Gewalt, Sexualität und bedrohlichen Szenen. Schweizweit werden alle Kinos, Detailhändler, Online-Versandhändler und Abrufdienste zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichtet. Zudem werden auch Anbieterinnen und Anbieter von Plattformdiensten für Videos oder Videospiele (z. B. YouTube, Twitch) in die Pflicht genommen.

Koregulierung

Die Systeme zur Altersklassifizierung und die Regeln zur Alterskennzeichnung sowie zur Alterskontrolle sollen von den Akteurinnen und Akteuren im Film- und Videospielebereich entwickelt werden. Sie müssen sich zu diesem Zweck zu Jugendschutzorganisationen zusammenschliessen und eine Jugendschutzregelung erarbeiten, die sie dem Bundesrat zur Verbindlichkeitserklärung vorlegen. Bund und Kantone übernehmen überwachende Funktionen. Die Kantone kontrollieren mit Testkäufen, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften, Kinos etc. durchgeführt wird. Sie erstatten dem BSV jährlich Bericht über ihre Aufsichtstätigkeit. Das BSV beaufsichtigt die Online-Verkäufe. Für die konkrete Umsetzung des Jugendmedienschutzes sind die Jugendschutzorganisationen zuständig. Sollte zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes keine Jugendschutzregelung für verbindlich erklärt worden sein, erlässt der Bundesrat die notwendigen Vorschriften für den Film- und / oder Videospielebereich.

Angleichung an Schutzniveau der EU

Anbieterinnen und Anbieter von Video- oder Videospieleplattformen sollen auch in die Pflicht genommen werden. Das neue Gesetz sieht vor, in Anlehnung an die Ende 2018 revidierte EU Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) eine Rechtsgrundlage für Schweizer Anbieterinnen und Anbieter solcher Plattformen und Portale zu schaffen. Anbieterinnen und Anbieter von Abruf- und Plattformdiensten im Filmbereich mit Sitz in der Schweiz sollen vergleichbare gesetzliche Verpflichtungen haben, wie solche mit Sitz oder Tochtergesellschaft in der EU. Sie sollen dazu verpflichtet werden, ein System zur Altersüberprüfung einzurichten. Bei Videoportalen soll zudem die elterliche Kontrolle ermöglicht werden und Plattformdienste sollen auch ein System einführen, mit welchem Eltern Inhalte melden können, die für Minderjährige nicht geeignet sind. Der Bundesrat will so ein europaweit vergleichbares Jugendschutzniveau gewährleisten.

Mit der Plattform „Jugend und Medien“ (www.jugendundmedien.ch) fördert der Bund bereits seit mehreren Jahren die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz. Das vorliegende Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospielen ist ein weiterer Schritt, um Minderjährige besser vor ungeeigneten Medieninhalten zu schützen.


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Familie, Generationen und Gesellschaft
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