Bundesrat setzt die ATSG-Revision in Kraft
Bern, 18.11.2020 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. November 2020 beschlossen, die Revisi-on des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts und die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Schwerpunkt der Verordnungsanpassungen sind Bestimmungen zum elektronischen Datenaustausch bei der Durchführung von internationalen Sozialversicherungsabkommen.
Die im Sommer 2019 vom Parlament beschlossene Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) bestimmt u.a. die Erstellung, den Betrieb und die Finanzierung der IT-Infrastruktur zur internationalen Datenübermittlung. Die Kommunikation zu grenzüberschreitenden Sozialversicherungsfällen erfolgt über das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Datenübermittlungssystem (EESSI: Electronic Exchange of Social Security Information). Die Schweiz ist wie alle anderen mitwirkenden Staaten verpflichtet, dafür innerstaatlich die nötige IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
Das ATSG sieht vor, dass der Bundesrat in einer Verordnung die nationalen Stellen auflistet, die für den internationalen Verkehr zuständig sind, da diese nicht mehr wie früher in Anhängen der europäischen Koordinierungsverordnung aufgeführt werden. Weiter soll der Bundesrat die notwendigen Verordnungsregelungen zum elektronischen Datenaustausch im internationalen Kontext erlassen. Dazu gehört insbesondere die Regelung über die Erhebung von Gebühren, weil die Betriebskosten verursachergerecht von den Benutzern der Infrastruktur finanziert werden sollen. Die Verordnungsanpassungen wurden in der Vernehmlassung insgesamt begrüsst und es waren nur punktuelle Änderungen nötig. Der Bundesrat hat nun das Inkrafttreten der Gesetzes- wie auch Verordnungsänderungen per 1. Januar 2021 beschlossen.
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