Bundesrat Alain Berset unterzeichnet in London ein Sozialversicherungsabkommen

Bern, 07.09.2021 - Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, Bundesrat Alain Berset, weilt am 9. und 10. September 2021 in London. Er wird dort das neue Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unterzeichnen. Vorgesehen ist auch ein bilaterales Treffen mit dem britischen Gesundheitsminister. Auf dem Programm ihrer Gespräche stehen die Bekämpfung der Pandemie und der Fortgang der Impfungen.

Bundesrat Alain Berset wird den britischen Gesundheitsminister Sajid Javid treffen. Die beiden Minister werden sich über die epidemiologische Lage sowie den Fortgang der Impfungen in den beiden Ländern austauschen. Auf dem Programm der Gespräche stehen auch die Stärkung der Weltgesundheitsorganisation, eine gerechte Verteilung der Impfstoffe über das internationale Impfprogramm COVAX sowie der künftige Umgang mit Pandemien.

Unterzeichnung eines neuen Sozialversicherungsabkommens

Anlässlich des Besuchs wird Bundesrat Alain Berset auch das neue Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unterzeichnen. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 1. Januar 2021 werden die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht mehr durch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt, wobei bereits erworbene Ansprüche durch das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Um ihre sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen wieder gezielt und umfassend zu regeln, haben die beiden Staaten ein neues bilaterales Abkommen ausgehandelt.

Das neue Sozialversicherungsabkommen gewährt den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Es vermeidet eine doppelte Versicherung und Versicherungslücken für Personen, die mit den Sozialversicherungssystemen beider Staaten in Berührung kommen. Dadurch wird auch der vorübergehende Einsatz von Arbeitskräften im anderen Staat erleichtert. Nachdem die beiden zuständigen Kommissionen der Eidgenössischen Räte im Rahmen der Konsultation keine Einwände erhoben haben, soll das Abkommen so rasch als möglich vorläufig angewendet werden. Definitiv wird es in Kraft treten, sobald die Parlamente beider Staaten es genehmigt haben werden. In der Schweiz ansässig sind rund 42'000 Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, wo rund 36'600 Schweizerinnen und Schweizer niedergelassen sind.


Adresse für Rückfragen

Peter Lauener, Leiter Kommunikation EDI, +41 58 462 82 31, peter.lauener@gs-edi.admin.ch

Rückfragen zum Sozialversicherungsabkommen: Stephan Cueni, Leiter Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten Bundesamt für Sozialversicherungen, +41 58 462 92 28, stephan.cueni@bsv.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/publikationen-und-service/medieninformationen/nsb-anzeigeseite.msg-id-85001.html