Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ab

Bern, 24.11.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 beschlossen, dem Parlament die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» zur Ablehnung zu empfehlen. Die Finanzierung der Mehrkosten einer 13. AHV-Rente ist nicht sichergestellt. Zudem würden Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente benachteiligt. Der Bundesrat will die laufenden Reformen zur Altersvorsorge prioritär behandeln. Diese sollen das Leistungsniveau der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der ersten und zweiten Säule sichern.

Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» verlangt für Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente einen Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels der Jahresrente. Dieser Zuschlag soll weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen.

Der Bundesrat erachtet eine 13. AHV-Altersrente als nicht zielführend und mit der finanziellen Lage der AHV nicht kompatibel. Er findet es zudem nicht kohärent, für die Alters-, Hinterlassenen- und IV-Renten unterschiedliche Ansätze festzulegen. Dies würde zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung führen. Vor allem aber würde die 13. AHV-Altersrente die finanzielle Lage der AHV wesentlich verschlechtern und einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf im Ausmass von rund 4 Milliarden Franken pro Jahr, bis 2030 sogar von 4,7 Milliarden Franken jährlich auslösen. Er schlägt deshalb dem Parlament vor, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen.

Laufende Reformen in der Altersvorsorge

Mit der Vorlage des Bundesrats zur Stabilisierung der AHV (AHV 21), die aktuell im Parlament beraten wird, soll die Finanzierung der AHV und die Erhaltung des Leistungsniveaus bis 2030 gesichert werden. Unter anderem sollen die Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand gewährleistet, das Rentenalter für Männer und Frauen bei 65 Jahren harmonisiert und Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration getroffen werden. Der Bundesrat wurde vom Parlament bereits beauftragt, bis Ende 2026 eine Vorlage der Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten.

Das Eidgenössische Departement des Innern wird dem Bundesrat bis Ende Mai 2022 einen Botschaftsentwurf zur Ablehnung der Volksinitiative unterbreiten.

 


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Sozialversicherungen
Kommunikation
Tel: +41 58 462 77 11
media@bsv.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/publikationen-und-service/medieninformationen/nsb-anzeigeseite.msg-id-86081.html