Finanzierung der Pensionskassen öffentlich-rechtlicher Körperschaften auf Kurs

Bern, 04.05.2022 - Die Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften müssen innerhalb von 40 Jahren einen Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent erreichen. Wie der Bundesrat in einem an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 verabschiedeten Bericht feststellt, sind die Pensionskassen auf gutem Weg, dieses Ziel zu erreichen. Für den Bundesrat besteht aktuell kein weiterer Handlungsbedarf.

Die finanzielle Lage der Pensionskassen öffentlich-rechtlicher Körperschaften hat sich seit Einführung der neuen Finanzierungsregeln vor zehn Jahren positiv entwickelt. Der durchschnittliche Deckungsgrad hat sich über 100 Prozent stabilisiert. Bei den Pensionskassen, die einen Deckungsgrad von unter 100% haben, aber über eine Staatsgarantie verfügen (Pensionskassen in Teilkapitalisierung), hat sich der durchschnittliche Deckungsgrad seit 2014 um mehr als 10 Prozentpunkte verbessert, von rund 78 auf 89 Prozent. Fast die gesamte Unterdeckungssumme von rund 21 Milliarden Franken ist den Pensionskassen in Teilkapitalisierung zuzurechnen. Bei teilkapitalisierten Pensionskassen wird keine vollständige Ausfinanzierung, sondern ein Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent angestrebt.

Gemäss Artikel 72g BVG erstattet der Bundesrat dem Parlament alle zehn Jahre - erstmals im Jahre 2022 -Bericht über die finanzielle Lage der Pensionskassen öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Damit wird sichergestellt, dass die eidgenössischen Räte rechtzeitig Korrekturen an den im Jahre 2012 eingeführten Finanzierungsregeln für diese Pensionskassen vornehmen könnten. Der Bundesrat sieht aktuell keinen politischen Handlungsbedarf.


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