Corona-Erwerbsersatz: Bundesrat nimmt Stellung zu Empfehlungen der GPK-N

Bern, 30.05.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 seine Stellungnahme zu Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates verabschiedet. Die GPK-N hatte in ihrem Prüfbericht die Einführung und Umsetzung des Corona-Erwerbsersatzes in den ersten Monaten der Corona-Pandemie insgesamt positiv beurteilt und mehrere Empfehlungen abgegeben. Für den Bundesrat besteht kein Anlass, ausgehend von Feststellungen für die Krisenzeit das Funktionieren des AHV/IV/EO-Systems im Normalbetrieb in Frage zu stellen.

Ab März 2020 hat der Bund Massnahmen ergriffen, um Selbständigerwerbende zu unterstützen, deren Erwerbstätigkeit aufgrund der Pandemie eingeschränkt worden war. Sie konnten für sich den Corona-Erwerbsersatz (CEE) beanspruchen. Dieser wurde auf dem System der bestehenden Erwerbsersatz-Ordnung (EO) und bewährten, automatisierten Prozessen aufgebaut. Dadurch konnten die AHV-Ausgleichskassen die enorm grosse Zahl von Gesuchen bewältigen und die Taggelder sehr rasch ausbezahlen. Auf eine vertiefte Überprüfung der Angaben der Antragstellenden, wie sie im Normalbetrieb der 1. Säule systematisch vollzogen wird, musste verzichtet werden.

Keine Rückschlüsse aus Mängeln des Nothilfe-Systems auf den Normalbetrieb

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat die Einführung und Umsetzung des CEE in den ersten Krisenmonaten insgesamt positiv beurteilt. Sie hat in ihrem Bericht aber auch Empfehlungen formuliert. So solle der Bundesrat eine Bilanz der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen den Bundesämtern für Sozialversicherungen (BSV) und für Gesundheit (BAG) ziehen, die zu Beginn der Krise aufgrund der hohen Dringlichkeit nicht optimal waren. Ferner solle geprüft werden, ob die Organisationsstruktur des AHV/IV/EO-Systems (Aufsicht über die Ausgleichskassen, Harmonisierung der Datensysteme, stärkere Digitalisierung) angepasst oder verbessert werden müsste.

In beiden Fällen vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass aus den für die Krisensituation festgestellten Mängeln keine Rückschlüsse auf das Funktionieren im Normalbetrieb gezogen werden können und dass sich kein Handlungsbedarf ergibt.

Schliesslich ersucht die GPK-N den Bundesrat zu prüfen, ob die soziale Absicherung von Selbständigerwerbenden verstärkt werden sollte. Der Bundesrat sieht hier derzeit keinen weiteren Abklärungsbedarf. Er hat sich in den letzten Jahren anhand von parlamentarischen Vorstössen und zuletzt mit dem Bericht «Digitalisierung – Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts (Flexi-Test)» bereits ausführlich mit dieser Frage befasst


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