Jugendschutz bei Filmen und Videospielen: Vernehmlassung zur neuen Verordnung
Bern, 16.06.2023 - Das Parlament hat im September 2022 das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) verabschiedet, welches Alterskennzeichnungen und Alterskontrollen für Filme und Videospiele schweizweit einheitlich regelt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 die dazugehörige Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 6. Oktober 2023.
Mit dem neuen Bundesgesetz sollen Minderjährige vor Gewalt- oder Sexualdarstellungen und anderen ungeeigneten Inhalten in Filmen und Videospielen geschützt werden, die ihre Entwicklung gefährden könnten. Schweizweit werden alle Kinos, Videospielmessen und (Online-)Verkaufsstellen von Filmen und Videospielen zu Alterskennzeichnungen und ‑kontrollen verpflichtet. Auch Streamingdienste müssen Minderjährige vor ungeeigneten Inhalten schützen.
Ko-Regulierung
Die Systeme zur Altersklassifizierung und die Regeln zur Alterskennzeichnung sowie zur Alterskontrolle sollen im Sinne einer Ko-Regulierung von den Akteurinnen im Film- und Videospielebereich selbst bestimmt werden. Sie schliessen sich zu diesem Zweck zu Branchenorganisationen zusammen und erarbeiten eine Jugendschutzregelung, die sie dem Bundesrat zur Verbindlichkeitserklärung vorlegen. Der Bund und die Kantone sind für die Aufsicht über die Einhaltung der Vorgaben zuständig, während die Branchenorganisationen zuständig sind für die konkrete Umsetzung des Jugendmedienschutzes.
Vorgaben an die Alterskontrollsysteme
Das Gesetz überträgt an verschiedenen Stellen dem Bundesrat die Aufgabe, die Ausführungsbestimmungen zu konkretisieren. Mit dem vorliegenden Vernehmlassungsentwurf entspricht der Bundesrat diesem Auftrag. Er regelt unter anderem
- die Anforderungen an die Systeme zur Alterskontrolle und zur elterlichen Kontrolle bei Abrufdiensten. Die Alterskontrollen müssen so erfolgen, dass sie üblicherweise eine korrekte Feststellung des Alters im Einzelfall erlauben. Welches System in der Praxis konkret zur Anwendung kommen soll, bleibt offen und damit den Branchenorganisationen überlassen.
- die Anforderungen an das System zur Alterskontrolle bei Plattformdiensten. Die Alterskontrolle beschränkt sich auf eine Kontrolle der Volljährigkeit und wird nur verlangt, wenn auf der Plattform Inhalte zugänglich gemacht werden, die für Minderjährige ungeeignet sind. Wie bei den Abrufdiensten wird kein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben.
- die Anforderungen an die Organisationen beider Branchen. Sie müssen so zusammengesetzt sein, dass sie jeweils die Mehrzahl der von der Jugendschutzregelungen betroffenen Akteurinnen repräsentieren, damit der Bundesrat eine von ihnen erarbeitete Jugendschutzregelung für verbindlich erklären kann.
Die Verordnung enthält weiter auch Bestimmungen zu den Testkäufen sowie eine Konkretisierung der Aufgaben der nationalen Plattform Jugend und Medien, welche Eltern und Bezugspersonen dabei unterstützt, Kinder und Jugendliche altersgerecht bei der Mediennutzung zu begleiten.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für die neue Verordnung eröffnet. Sie dauert bis zum 6. Oktober 2023.
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Astrid Wüthrich
Vizedirektorin und Leiterin Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft
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