Verfassungsartikel über die Familienpolitik - Eidgenössische Volksabstimmung vom 3. März 2013

Am 3. März 2013 haben Volk und Stände über den Verfassungsartikel über die Familienpolitik abgestimmt. Mit einer Ja-Mehrheit der Volksstimmen von 54,3%, aber mit 13 ablehnenden gegenüber 10 zustimmenden Ständen wurde der Verfassungsartikel abgelehnt. Er hätte Bund und Kantone verpflichtet, die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit sowie von Familienarbeit und Ausbildung zu fördern. Die Kantone sollten insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sorgen. Falls die Kantone diese Vorgabe nicht genügend erfüllt hätten, so hätte der Bund die Kompetenz erhalten, gesamtschweizerische Vorgaben zu erlassen. Das Parlament hatte diese neuen Bestimmungen erarbeitet, um die heutige Lücke in der Verfassung zu schliessen. Es hatte den Artikel mit grosser Mehrheit verabschiedet. Der Bundesrat hatte die Ergänzung der Verfassung von Anfang an unterstützt.

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Medienkonferenz des Bundesrates vom 18. Januar 2013

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Letzte Änderung 18.07.2023

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