Die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen, die Erwerbsersatzordnung und die Familienzulagen in der Landwirtschaft soll modernisiert werden. Dies soll erreicht werden, indem die Aufsicht sich stärker als heute an den Risiken orientiert, die Governance gestärkt und die Bestimmungen zu den Informationssystemen an den heutigen Stand der technologischen Entwicklung angepasst werden. Die Gesetzesvorlage passt auch die Aufsicht in der 2. Säule punktuell an.
Die Vernehmlassung dauerte vom 5. April bis zum 13. Juli 2017.