Vernehmlassung über die Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) – Invaliditätsbemessung für teilerwerbstätige Versicherte (gemischte Methode)

Für die Festlegung des Invaliditätsgrades von Teilerwerbstätigen will der Bundesrat ein neues Berechnungsmodell einführen. Dieses soll weiterhin die gesundheitlichen Einschränkungen einer Person im Erwerbsbereich und in der Haus- und Familienarbeit separat erfassen, jedoch beide Bereiche ausgewogener berücksichtigen. Die neue Berechnungsart verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erfüllt auch die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Berechnung zur Invaliditätsbemessung nicht diskriminierend ausgestaltet sein darf.

Die Vernehmlassung dauerte vom 17. Mai bis zum 11. September 2017

Unterlagen

Stellungnahmen offiziell angeschriebener Teilnehmer/-innen

Weitere Informationen

Letzte Änderung 27.04.2018

Zum Seitenanfang

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/publikationen/gesetzgebung/vernehmlassungen/aenderung-verordnung-ueber-iv.html