Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)

Die Verordnung über die Anlagestiftungen ASV (SR 831.403.2) ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich ist ein limitierter Revisionsbedarf sichtbar geworden. Das EDI hat deshalb in Gesprächen mit der Konferenz der Geschäftsführer der Anlagestiftungen (KGAST) und der zuständigen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK-BV) eine Vorlage ausgearbeitet.

Die Vernehmlassung dauerte 14. September 2018 bis zum 14. Dezember 2018.

Unterlagen

Stellungnahmen der Teilnehmer/-innen

Weitere Informationen

Letzte Änderung 07.10.2019

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https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/publikationen/gesetzgebung/vernehmlassungen/vernehmlassung-aenderung-verordnung-anlagestiftungen.html