Vernehmlassung über die Verordnung über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV)

Der Bundesrat will die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen gezielt verbessern. Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zur Pensionierung eine Überbrückungsleistung (ÜL) erhalten, wenn sie vorher lang und in erheblichem Umfang erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen.

Die Vernehmlassung über die Verordnung über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV) dauerte vom 28. Oktober 2020 bis zum 11. Februar 2021.

Unterlagen

Stellungnahmen der Teilnehmer/-innen

Letzte Änderung 09.04.2021

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