Coronavirus: Zahlungserleichterungen bei AHV/IV/EO/ALV-Beiträgen

Die AHV-Ausgleichskassen können Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden, die aufgrund der Corona-Krise in Liquiditätsengpässe geraten, Zahlungserleichterungen gewähren. Bei einer Zahlungserleichterung bleiben die Beiträge dennoch in vollem Umfang geschuldet; es werden lediglich die Zahlungsbedingungen angepasst.

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Letzte Änderung 06.04.2022

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