Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften

Das Parlament hat am. 17. Dezember 2010 eine Änderung des BVG zur Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften verabschiedet. Ziel der Reform ist die finanzielle Sicherung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Dazu wird das Finanzierungsmodell des differenzierten Zieldeckungsgrades eingeführt und eine Ausfinanzierung von 80 Prozent innert 40 Jahren vorgeschrieben. Ausserdem sollen die Einrichtungen rechtlich, organisatorisch und finanziell aus der Verwaltungsstruktur herausgelöst und verselbständigt werden. Diese Änderung ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Für die Anpassung an die organisatorischen Anforderungen haben die Vorsorgeeinrichtungen aber Zeit bis Ende 2014.

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/sozialversicherungen/bv/grundlagen-und-gesetze/grundlagen/finanzierung-vorsorgeeinrichtungen.html