Medizinische Gutachten in der IV

Wird ein IV-Gesuch eingereicht, muss die IV-Stelle den Leistungsanspruch abklären. Dazu beschafft sie sich unter anderem alle nötigen Informationen über den Gesundheitszustand der versicherten Person, insbesondere die Berichte der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Für komplexere Fälle kann die IV-Stelle bei Bedarf auch monodisziplinäre, bidisziplinäre oder polydisziplinäre medizinische Gutachten in Auftrag geben.

Die Invalidenversicherung unterscheidet drei Typen von medizinischen Gutachten:

  • Monodisziplinär: Es braucht ein Gutachten einer medizinischen Fachrichtung
  • Bidisziplinär: Es braucht eine Begutachtung durch zwei medizinische Fachrichtungen
  • Polydisziplinär: Mindestens vier medizinische Fachdisziplinen (oder mindestens drei medizinische Fachdisziplinen und Neuropsychologie) müssen einbezogen werden, die Allgemeine Innere Medizin ist immer vertreten.

Gutachterstellen und Zweierteams

Aufträge für monodisziplinäre Gutachten werden von den IV-Stellen direkt an die Gutachterinnen oder Gutachter (juristischer Begriff «Sachverständige» erteilt. Polydisziplinäre medizinische Gutachten hingegen müssen nach dem Zufallsprinzip an die zugelassenen Gutachterstellen über die Plattform SuisseMED@P vergeben werden. Um den Ansprüchen einer ergebnisneutralen Auftragsverteilung gerecht zu werden, wird die Zuteilung unter Ausschluss menschlichen Zutuns und ohne äusserliche Einflussnahme durchgeführt. Seit dem 1. Januar 2022 gilt dies auch für die Vergabe von bidisziplinären Gutachtensaufträgen. Solche können sowohl von Gutachterstellen als auch von zugelassenen Sachverständigen-Zweierteams («Zweierteams») durchgeführt werden.

Mehr Transparenz bei der medizinischen Begutachtung

Die Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der IV» (in Kraft seit 01.01.2022) bringt mehrere Neuerungen bezüglich der medizinischen Gutachten:

  • Bei der Vergabe von monodisziplinären Gutachtensaufträgen einigen sich die Versicherung und die versicherte Person, wenn immer möglich einvernehmlich auf den/die Gutachter/in.
  • Die Interviews der Sachverständigen mit den versicherten Personen werden mit einer Tonaufnahme erfasst und zu den Akten hinzugefügt. Die versicherte Person hat jedoch das Recht, auf diese Tonaufnahme zu verzichten.
  • Die IV-Stellen veröffentlichen ab dem 1. März 2023 Angaben über die beauftragten Gutachter/innen, die Anzahl der getätigten Gutachten, die Vergütungen, die attestierten Arbeitsunfähigkeiten sowie über die Verlässlichkeit der Gutachten im Rahmen von Gerichtsentscheiden.
  • Vergabe auch der bidisziplinären Gutachten nach dem Zufallsprinzip an zugelassene Gutachterstellen oder Zweierteams.
  • Einsetzung der unabhängigen, ausserparlamentarischen «Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung».

Weitere Informationen: Weiterentwicklung der IV (admin.ch)

Letzte Änderung 12.05.2023

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