Associations d'aide aux invalides (art. 74 LAI)

Die Invalidenversicherung gewährt gestützt auf Artikel 74 IVG sprachregional oder national tätigen privaten Organisationen der privaten Behindertenhilfe Finanzhilfen zur Förderung der sozialen Eingliederung Behinderter mit dem Ziel, ihnen eine möglichst selbstbestimmte und selbstverantwortliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Finanzhilfen unterstützen Leistungen in den Bereichen Beratungen, Betreuung, Kurse sowie Grundlagen-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Dernière modification 28.04.2022

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