Bundesgesetz über die Familienzulagen - Eidg. Volksabstimmung vom 26. November 2006
68 Prozent der Stimmenden haben sich am 26. November 2006 für einheitliche Mindestbeiträge bei den Kinder- und Ausbildungszulagen ausgesprochen.
Ohne Familien ist unsere Gesellschaft nicht denkbar. Eltern übernehmen wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben für alle; sie tragen dabei auch hohe Kosten. Um diese Kosten wenigstens teilweise auszugleichen, gibt es die Familienzulagen. Diese sind grundsätzlich kantonal geregelt. Sowohl die Höhe der Familienzulagen als auch die Bedingungen, unter denen man sie beanspruchen kann, variieren je nach Kanton.
Wichtiger Hinweis
Diese Informationsseite wurde im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 26. November 2006 erstellt.
Aktuelle Informationen finden Sie unter der Rubrik Familienzulagen.
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Dokumentation
Argumentarium «JA zum Bundesgesetz über die Familienzulagen»
Faktenblatt FamZG: Das Wichtigste in Kürze
Faktenblatt FamZG: Aktuelle Regelung der Familienzulagen
Faktenblatt FamZG: Was ändert mit dem neuen Gesetz?
Faktenblatt FamZG: Vergleich des Bundesgesetzes über Familienzulagen mit der heutigen Regelung
Faktenblatt FamZG: Finanzielle Auswirkungen der Vorlage
Faktenblatt FamZG: Export von Familienzulagen
Faktenblatt FamZG: Drei Fallbeispiele
Faktenblatt FamZG: Familienzulagen in einigen europäischen Ländern
Fragen und Antworten zum Bundesgesetz über die Familienzulagen
«Bundesgesetz über die Familienzulagen vom Parlament angenommen» (Artikel aus der Zeitschrift "Sozialen Sicherheit CHSS - 3/ 2006")
Schätzung der Kosten der Familienzulagen nach heutiger Ordnung und nach dem neuen FamZG