Familienzulagenregister
Das Familienzulagenregister (FamZReg) bildet die zentrale Informationsplattform für die nach schweizerischem Recht ausgerichteten Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland.
Familienzulagenregister
Das FamZReg soll verhindern, dass für das gleiche Kind Familienzulagen mehrfach bezogen werden. Ausserdem reduziert das FamZReg den administrativen Aufwand für die Abklärung, ob für ein Kind bereits eine Familienzulage ausgerichtet wird.
Vollen Zugang zum Register haben ausschliesslich die Durchführungsstellen. Die Öffentlichkeit hat online nur einen beschränkten Zugang (InfoFamZ). Für die Abfrage, ob und von welcher Stelle für ein Kind eine Familienzulage ausgerichtet wird, braucht es die AHV-Nummer und das Geburtsdatum des Kindes. Angezeigt werden die letzte ausgerichtete Familienzulage und die für die Zahlung zuständige Stelle.
Gesetzliche Grundlagen und Infoblätter
Die gesetzlichen Grundlagen des Familienzulagenregisters finden sich in den Artikeln 21a bis 21ebis FamZG und in den Artikeln 18a bis 18j FamZV. Das Organisationshandbuch FamZReg, die Wegleitung zum Familienzulagenregister (WL-FamZReg) und verschiedene Infoblätter enthalten weitere Präzisierungen.