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Warnung

Falsche Mails im Namen des BSV

Aktualisiert am 16. Jan. 2026

Zurzeit zirkulieren Mails im Namen von BSV-Direktorin Doris Bianchi, in denen die Empfänger zu Rückerstattungen aufgefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen KEINE solchen Mails verschickt, weder an Privatpersonen, noch an Institutionen. Es handelt sich hier um einen Phishing- und CEO-Fraud-Versuch, der dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bereits gemeldet wurde. Ignorieren Sie daher derartige Mails und klicken Sie insbesondere NICHT auf die darin enthaltenen Links.

Veröffentlicht am 23. Oktober 2025

Familienzulagenregister

Das Familienzulagenregister (FamZReg) bildet die zentrale Informationsplattform für die nach schweizerischem Recht ausgerichteten Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland.

Familienzulagenregister

Das FamZReg soll verhindern, dass für das gleiche Kind Familienzulagen mehrfach bezogen werden. Ausserdem reduziert das FamZReg den administrativen Aufwand für die Abklärung, ob für ein Kind bereits eine Familienzulage ausgerichtet wird.

Vollen Zugang zum Register haben ausschliesslich die Durchführungsstellen. Die Öffentlichkeit hat online nur einen beschränkten Zugang (InfoFamZ). Für die Abfrage, ob und von welcher Stelle für ein Kind eine Familienzulage ausgerichtet wird, braucht es die AHV-Nummer und das Geburtsdatum des Kindes. Angezeigt werden die letzte ausgerichtete Familienzulage und die für die Zahlung zuständige Stelle.

InfoFamZ

Gesetzliche Grundlagen und Infoblätter

Die gesetzlichen Grundlagen des Familienzulagenregisters finden sich in den Artikeln 21a bis 21ebis FamZG und in den Artikeln 18a bis 18j FamZV. Das Organisationshandbuch FamZReg, die Wegleitung zum Familienzulagenregister (WL-FamZReg) und verschiedene Infoblätter enthalten weitere Präzisierungen.