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Veröffentlicht am 30. Juli 2020

Familienzulagen für arbeitslose Mütter und Ausbildungszulage

Arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, erhalten Anspruch auf Familienzulagen. Weiter haben Eltern bereits ab dem Zeitpunkt, in dem ihre Kinder das 15. Altersjahr vollendet haben und sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden, Anspruch auf Ausbildungszulagen.

Die entsprechende Änderung wurde am 27. September 2019 vom Parlament verabschiedet. Der Bundesrat legte den Zeitpunkt der Inkraftsetzung auf den 1. August 2020 fest.

Die dritte Revision des Familienzulagengesetzes (FamZG) geht auf die Motion Seydoux-Christe (13.3650) zurück. Ausserdem erfüllte der Bundesrat mit dieser Reform auch die Forderung der Parlamentarischen Initiative Müller-Altermatt (16.417).

19.06.2020
Revision des Familienzulagengesetzes tritt auf den 1. August 2020 in Kraft