Verfassungsartikel über die Familienpolitik - Eidgenössische Volksabstimmung vom 3. März 2013
Am 3. März 2013 haben Volk und Stände über den Verfassungsartikel über die Familienpolitik abgestimmt. Mit einer Ja-Mehrheit der Volksstimmen von 54,3%, aber mit 13 ablehnenden gegenüber 10 zustimmenden Ständen wurde der Verfassungsartikel abgelehnt. Er hätte Bund und Kantone verpflichtet, die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit sowie von Familienarbeit und Ausbildung zu fördern. Die Kantone sollten insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sorgen. Falls die Kantone diese Vorgabe nicht genügend erfüllt hätten, so hätte der Bund die Kompetenz erhalten, gesamtschweizerische Vorgaben zu erlassen. Das Parlament hatte diese neuen Bestimmungen erarbeitet, um die heutige Lücke in der Verfassung zu schliessen. Es hatte den Artikel mit grosser Mehrheit verabschiedet. Der Bundesrat hatte die Ergänzung der Verfassung von Anfang an unterstützt.
Wichtiger Hinweis
Diese Informationsseite wurde im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 3. März 2013 erstellt.
Aktuelle Informationen finden Sie unter dem Dossier Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.
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Das Wichtigste in Kürze
Argumentarium
Faktenblätter
Worüber stimmen Volk und Stände ab? – Chronologie
Familienpolitik heute
Mutterschaftsentschädigung
Familienzulagen
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus volkswirtschaftlicher Sicht
Familienbesteuerung
Gleichstellungspolitik
Familienunterstützung in Europa
Fragen und Antworten
Musterreferat und Folienset
Medienkonferenz des Bundesrates vom 18. Januar 2013
18.01.2013
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Volksabstimmung vom 3. März: Ja zum Verfassungsartikel über die Familienpolitik
Medienkonferenz des Bundesrates vom 18.1.2013 (Video)