Versicherte haben die Möglichkeit, durch zusätzliche Beiträge Lücken in der beruflichen Vorsorge zu schliessen. Auf diese Weise haben sie Anspruch auf entsprechend höhere Leistungen gemäss Reglement der Vorsorgeeinrichtung. Der maximal mögliche Einkauf bestimmt sich ebenfalls nach dem Reglement der Pensionskasse und bemisst sich nach den reglementarisch höchstmöglichen Leistungen.

Letzte Änderung 04.03.2019

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