Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

ALV-B-1605

Überbrückungsleistungen (ÜL) sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters ihre Erwerbsarbeit verloren haben. ÜL sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Die Überbrückungsleistungen werden durch allgemeine Bundesmittel finanziert. Die Kantone sind für den Vollzug und die Auszahlung der ÜL zuständig.

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Hier finden Sie Informationen in leichter Sprache zu den Überbrückungsleistungen. 

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Hier finden Sie ein Erklärvideo zu den Überbrückungsleistungen in Gebärdensprache. 

Im Fokus

Anpassungen bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen per 1.1.2023

Bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst. Für Alleinstehende steigt er von 19'610 auf 20'100 Franken pro Jahr, für Ehepaare von 29'415 auf 30'150 Franken und für Kinder über 11 Jahre auf 10'515 Franken, respektive 7380 Franken für Kinder unter 11 Jahren. 

Die Höchstbeträge für die Mietzinse betragen neu pro Jahr (für Einpersonen-Haushalte) 17'580 Franken in der Region 1, 17'040 Franken in der Region 2 und 15'540 Franken in der Region 3.

Die Überbrückungsleistungen - Ein bewährtes System einfach erklärt

Basisbroschüre «Die Überbrückungsleistungen»
© BSV

Die Broschüre "Die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose"erklärt unter anderem, wie die ÜL funktionieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen oder wie die Leistungen berechnet werden.

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Grundlagen & Gesetze

Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Stelle verlieren, geraten oft in eine schwierige Lage. Sie haben nur geringe Chancen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Letzte Änderung 01.02.2024

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