IV: Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Bern, 07.12.2015 - Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele verfolgt der Bundesrat mit der „Weiterentwicklung der Invalidenversicherung“ für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Er hat am vergangenen Freitag die entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Besonderes Augenmerk gilt den Übergängen von der Schule in die Arbeitswelt. Die Vorlage sieht zudem neu ein stufenloses Rentenmodell vor. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, seine Behindertenpolitik neu auszurichten und besser zu koordinieren.

Die IV ist erfolgreich auf dem Weg von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung. Dies zeigen die Evaluationen der IV-Revisionen 5 und 6a. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Versicherung bei drei Gruppen noch verstärkt ansetzen sollte: Kinder, Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Kinder mit Geburtsgebrechen: Chancen langfristig verbessern

Kindern und Jugendlichen finanziert die IV die medizinischen Behandlungen wegen Geburtsgebrechen. Die Liste der anerkannten Geburtsgebrechen soll an den aktuellen Stand der Medizin angepasst werden. Damit können auch gewisse seltene Krankheiten aufgenommen und der Übergang der 20-Jährigen von der IV in die Krankenversicherung vereinfacht werden.

Jugendliche: Übergang ins Erwerbsleben gezielt unterstützen

Der Übergang von der Volksschule zur ersten beruflichen Ausbildung ist für Jugendliche mit psychischen oder anderen Beeinträchtigungen ein grosses Problem. Heute verfügt die IV über keine gezielten Massnahmen, die diesen Übergang unterstützen. Neu sollen die bei Erwachsenen bewährten Instrumente, die Früherfassung und die sozialberuflichen Integrationsmassnahmen, auf Jugendliche ausgeweitet werden. Die IV sieht eine Mitfinanzierung kantonaler Brückenangebote zur Vorbereitung auf die erste Berufsausbildung sowie des kantonalen Case-Managements Berufsbildung vor. Sie richtet die IV-finanzierten Erstausbildungen und die dazu gehörenden Taggelder stärker auf einen erfolgreichen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt aus. Zudem erhalten auch die Jugendlichen mehr Beratung und Begleitung von der IV.

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen: Verlust der Stelle verhindern

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen brauchen spezifische Unterstützung, damit sie im Arbeitsleben verbleiben oder Eingliederungsmassnahmen erfolgreich abschliessen können. Daher sollen Personen mit psychisch bedingtem Invaliditätsrisiko noch früher erfasst sowie frühzeitig und über die Eingliederung hinaus von der IV begleitet und beraten werden. Auch die sozialberuflichen Integrationsmassnahmen sollen für diese Versichertengruppe über längere Zeit als heute angewendet werden können. Die Einführung eines Personalverleihs erleichtert Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben und erhöht ihre Vermittlungschancen. Damit können Arbeitgebende ohne finanzielles Risiko potenzielle Angestellte kennenlernen, und diese erhalten die Chance sich in der Arbeitspraxis zu bewähren. Dieses Modell ergänzt den bereits bestehenden Arbeitsversuch.

Um die Vermittlungschancen auch von Versicherten mit anderen Gesundheitsproblemen nach Wegfall der Invalidenrente zu erhöhen, wird die mögliche Bezugsdauer für Taggelder der Arbeitslosenversicherung auf 180 Tage verdoppelt.

IV arbeitet verstärkt mit Arbeitgebenden und Ärzten zusammen

Unterstützt werden diese Massnahmen durch eine bessere Zusammenarbeit mit den Beteiligten. Arbeitgebende werden von der IV länger beraten und begleitet, und ihr Risiko bei Unfällen und Schäden wird mit klar geregeltem Versicherungsschutz gesenkt. Ärztinnen und Ärzte werden von der IV besser über die Schritte informiert, die für ihre Patienten und Patientinnen vorgesehen sind.

Stufenloses Rentensystem ist gerechter und erhöht Anreiz zur Erwerbstätigkeit

Im heutigen Rentensystem mit vier Stufen ist es für viele IV-Rentnerinnen und -Rentner nicht attraktiv, mehr zu arbeiten, weil sich wegen Schwelleneffekten ihr verfügbares Einkommen nicht erhöht. Damit der Anreiz besteht, im Rahmen des Möglichen die Erwerbstätigkeit zu erhöhen, soll für Neurenten ein stufenloses System eingeführt werden. Es werden zwei Varianten des IV-Grades in die Vernehmlassung geschickt, ab welchem eine ganze Rente zugesprochen wird: ab 70 Prozent, wie heute, oder ab 80 Prozent.

Mehrausgaben für die Weiterentwicklung der IV werden durch Einsparungen gedeckt. Die Vernehmlassung dauert bis am 18. März 2016.

Behindertenpolitik

Der Bundesrat hat heute die zukünftige Ausrichtung der Behindertenpolitik konkretisiert. Ziel ist, Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern.

Das Behindertengleichstellungsgesetz, das 2004 in Kraft getreten ist, wirkt sich positiv auf die Situation von Menschen mit Behinderung aus. Eine Evaluation des Gesetzes zeigt, dass vor allem die Zugänglichkeit zu Bauten und zum öffentlichen Verkehr verbessert wurde. Der Bundesrat möchte nun Gleichstellung und Teilhabe auch in weiteren Bereichen stärker fördern, etwa in der beruflichen Eingliederung. Mehr Unterstützung ist insbesondere bei den Übergängen von der Schule ins Berufsleben nötig. Dazu braucht es eine enge Zusammenarbeit von Bund und Kantonen sowie eine gute Abstimmung von Eingliederungs- und Gleichstellungspolitik.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis Ende 2016 Vorschläge für eine bessere Abstimmung der bestehenden Massnahmen von Bund und Kantonen zu unterbreiten. Das EDI hat zudem den Auftrag erhalten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie zentrale Politikbereiche wie etwa Bildung oder Arbeit stärker in die Behindertenpolitik einbezogen werden können. Dargelegt werden soll auch, wie die Zusammenarbeit der relevanten Akteure verbessert, die Information verstärkt und ein Monitoring zur Behindertengleichstellung aufgebaut werden könnte.


Adresse für Rückfragen

Zur Weiterentwicklung der IV:

Stefan Ritler, Vizedirektor
Leiter Geschäftsfeld Invalidenversicherung
Bundesamt für Sozialversicherungen
Tel. 058 462 91 32
Stefan.Ritler@bsv.admin.ch

Zur Behindertenpolitik:

Andreas Rieder
Leiter des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Tel. 058 463 83 94
Andreas.Rieder@gs-edi.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement des Innern
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Bundesamt für Sozialversicherungen
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