Nationales Armutsmonitoring

Das Parlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, ein nationales Armutsmonitoring einzurichten und der Bundesversammlung alle fünf Jahre Bericht zu erstatten (Mo. 19.3953 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates). Das Monitoring soll Bund, Kantonen und Gemeinden Steuerungswissen zur Verfügung stellen, um Armut in der Schweiz wirksam zu verhindern und zu bekämpfen. Es untersucht zum einen die Lage der Bevölkerung in unterschiedlichen Lebensbereichen, identifiziert Risikogruppen und zeigt auf, wie sich die Armut im Verlauf der Zeit entwickelt. Zum anderen beschreibt es, mit welchen Strategien Armut bekämpft wird und was über deren Wirksamkeit bekannt ist. Zu diesem Zweck bildet das Monitoring statistische Indikatoren und fasst die Forschung zur Armut in der Schweiz zusammen.

Das nationale Armutsmonitoring befindet sich in der Aufbauphase. Ausgehend vom Konzept für das gesamte Monitoring wird derzeit das Detailkonzept für den ersten Zyklus des Armutsmonitorings entwickelt. Die Veröffentlichung des ersten Monitoringberichts ist für Ende 2025 geplant. Er wird sich mit den Schwerpunktthemen «Finanzielle Verhältnisse», «Erwerbsintegration» und «Bildung» beschäftigen.

Die Federführung für das nationale Armutsmonitoring liegt beim Bundesamt für Sozialversicherungen, das in statistischen Fragen eng mit dem Bundesamt für Statistik zusammenarbeitet. Um alle relevanten Akteure einzubeziehen, nutzt das Monitoring in der Aufbauphase die bewährte Projektorganisation der Nationalen Plattform gegen Armut. Die Zuständigkeiten der Steuergruppe und der Begleitgruppe der Plattform sind auf das Armutsmonitoring erweitert worden. Zusätzlich ist eigens für das Armutsmonitoring ein wissenschaftlicher Beirat eingesetzt worden.

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Letzte Änderung 14.11.2023

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