Mono-, bi- und polydisziplinäre Gutachten

Wenn die IV-Stelle bei der Beurteilung des Leistungsanspruchs wichtige offene Fragen medizinischer Art hat, so kann sie eine externe versicherungsmedizinische Einschätzung einholen. Dazu gibt sie ein medizinisches Gutachten in Auftrag. Dabei wird zwischen drei Typen unterschieden, die anhand der Anzahl notwendiger medizinischer Fachdisziplinen benannt werden. Mit dem Gutachtensauftrag formuliert die IV-Stelle die Fragen, auf welche sie von den Fachärztinnen oder -ärzten Antworten erwartet.

Monodisziplinäre Gutachten

Ein monodisziplinäres Gutachten wird eingeholt, wenn die Expertise einer medizinischen Fachdisziplin alleine ausreicht, um die offenen Fragen zu klären. Die IV-Stelle legt die Fachdisziplin fest. Ein solches Gutachten kann die IV-Stelle direkt bei einer Fachärztin oder einem Facharzt in Auftrag geben. Diese müssen über die entsprechende fachärztliche Ausbildung verfügen, im Medizinalberuferegister eingetragen sein, über eine Berufsausübungsbewilligung des zuständigen Kantons und über mindestens fünf Jahre klinische Erfahrung verfügen. 

Bidisziplinäre Gutachten

Das bidisziplinäre Gutachten besteht aus zwei Teilgutachten zweier verschiedener medizinischer Fachdisziplinen. Die IV-Stelle legt die Fachdisziplinen fest. Die beiden Sachverständigen müssen in einer Konsensbesprechung ihre Erkenntnisse zu einer gemeinsamen Beantwortung der Fragen zusammenführen, welche die IV-Stelle im Gutachtensauftrag gestellt hat. Die Auftragsvergabe erfolgt nach Zufallsprinzip via die Verteilplattform SuisseMED@P. Bidisziplinäre Gutachten können bei einer Gutachterstelle oder bei einem Sachverständigen-Zweierteam in Auftrag gegeben werden. Diese müssen die fachlichen und formellen Anforderungen erfüllen und mit der IV (vertreten durch das BSV) eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben.

Polydisziplinäre Gutachten

Das polydisziplinäre Gutachten setzt sich aus Teilgutachten von mindestens drei verschiedenen medizinischen Fachdisziplinen (oder mindestens zwei medizinischen Fachdisziplinen und Neuropsychologie) und  einem Teilgutachten der Allgemeinen Inneren Medizin zusammen. Die Gutachterstelle legt fest, ob weitere medizinische Spezialgebiete einbezogen werden. Die vier oder mehr Sachverständigen müssen in einer Konsensbesprechung ihre Erkenntnisse zu einer gemeinsamen Beantwortung der Fragen zusammenführen, welche die IV-Stelle im Gutachtensauftrag gestellt hat. Die Auftragsvergabe erfolgt nach Zufallsprinzip via SuisseMED@P. Polydisziplinäre Gutachten können bei einer Gutachterstelle in Auftrag gegeben werden, welche die fachlichen und formellen Anforderungen erfüllt und mit der IV (vertreten durch das BSV) eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat.

Letzte Änderung 23.06.2023

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