Schwarzarbeit und vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Als Schwarzarbeit bezeichnet wird nicht deklarierte selbständige oder unselbständige Arbeit. Schwarzarbeit ist illegal und schadet allen. Sie untergräbt die soziale Sicherheit der Schweiz.

Wer schwarz arbeitet, geht grosse Risiken ein und verzichtet auf einen vollen Versicherungsschutz – eine gesicherte Rente im Pensionsalter oder Ansprüche auf Arbeitslosengelder.

Wer seine Angestellten nicht bei den Sozialversicherungen anmeldet, riskiert bei einem Unfall hohe Kosten, muss die Beiträge nachzahlen und mit Sanktionen rechnen.

Um die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge möglichst einfach zu machen, steht das vereinfachte Abrechnungsverfahren zur Verfügung. Im vereinfachten Verfahren erfolgt die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge nur einmal im Jahr. Neben den Beiträgen werden auch gleich die Steuern erhoben. Die Arbeitgebenden müssen deshalb keinen Lohnausweis ausstellen und haben mit der AHV-Ausgleichskasse eine einzige Ansprechpartnerin.

Weitere Informationen über die Bekämpfung der Schwarzarbeit finden Sie auf der Internetseite des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO: Schwarzarbeit

Letzte Änderung 11.08.2021

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