Kranken- und Unfallversicherung
Ob Kranken- oder Unfallversicherung – das System deckt bei Krankheit und Unfall solidarisch die Kosten für medizinische Behandlungen.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung gewährt allen Versicherten Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung. Bei Krankheit oder Unfall stellt sie die medizinische Behandlung sicher, falls eine solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt wird. Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium. Es besteht die freie Wahl des Krankenversicherers. Erwachsene und Kinder sind individuell versichert.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung versichert alle in der Schweiz tätigen Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und im Prinzip auch gegen Nichtberufsunfälle. Mit ihren Leistungen hilft sie, den Schaden wiedergutzumachen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken.
Informationen für Versicherte
Die Kranken- und die Unfallversicherung unterstehen der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Informationen zu den beiden Versicherungen finden Sie im Webangebot des BAG: