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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. Oktober 2026

Effektiv- und Mindestlöhne sind 2026 um durchschnittlich 0,5% bzw. 0,8% gestiegen

Neuchâtel, 26.10.2026 — Die unterzeichnenden Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz haben für das Jahr 2026 eine Erhöhung der Effektivlöhne um durchschnittlich 0,5% und der Mindestlöhne um durchschnittlich 0,8% beschlossen. Von der Effektivlohnerhöhung wurden 0,3% individuell und 0,2% kollektiv zugesichert. Dies geht aus der Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse hervor, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt wird.

Im Rahmen der wichtigsten GAV, d. h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2026 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 0,5% vereinbart (2025: 1,2%; 2024: 2,1%; 2023: 2,5%, 2022: 0,8%; 2021: 0,4%). Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für das Jahr 2026 (+0,6%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich dieses Jahr nicht ansteigen. Insgesamt sind knapp 700 000 Personen von den Effektivlohnanpassungen betroffen (2025: 600 000 Personen; 2024: 613 000; 2023: 655 000; 2022: 551 000; 2021: 589 000).

Durchschnittlicher Anstieg der Effektivlöhne um 0,5%

2026 betrug das Effektivlohnwachstum im Sekundärsektor 0,2% und im Tertiärsektor 0,8%. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 0,5%. Die Lohnanpassungen nach Wirtschaftsabschnitt sehen wie folgt aus: Verkehr und Lagerei (+1,2%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+1%), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+0,8%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+0,8%), Gesundheits- und Sozialwesen (+0,8%), Erziehung und Unterricht (+0,8%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen (+0,6%), Öffentliche Verwaltung (+0,6%), Information und Kommunikation (+0,6%), Verarbeitendes Gewerbe (+0,3%) und Baugewerbe (+0,2%).

Mehrheitlich individuelle Lohnerhöhungen im Tertiärsektor

2026 gliederte sich der durchschnittliche Anstieg der GAV-Löhne von insgesamt 0,5% in 0,3% individuelle und 0,2% kollektive Erhöhungen. Somit wurden 45% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Im Sekundärsektor waren die Erhöhungen mehrheitlich kollektiv (83%), während im Tertiärsektor individuelle Erhöhungen überwogen (64%).

Mindestlöhne erhöhten sich im Durchschnitt um 0,8%

Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2026 um 0,8% angehoben (2025: +1%; 2024: +2%; 2023: +1,9%; 2022: +0,6%; 2021: +0,2%). Gut 1 850 000 Personen sind einem GAV unterstellt, in dem normative Bestimmungen festgehalten und Mindestlöhne vereinbart wurden.

Das Mindestlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 0,3% und im Tertiärsektor 0,8%. In den Wirtschaftsabschnitten fielen die Lohnanpassungen wie folgt aus: Nicht zuzuordnende Erbringungen (kaufmännische Angestellte und Verkaufspersonal; +2,3%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+1,8%), Erbringung von sonstigen Dienstleistungen wie Wäscherei und chemische Reinigung, Frisör- und Kosmetiksalons (+1,5%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+1,3%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen (+0,8%), Öffentliche Verwaltung (+0,6%), Baugewerbe (+0,5%), Information und Kommunikation (+0,4%), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+0,3%), Verkehr und Lagerei (+0,3%), Gesundheits- und Sozialwesen (+0,2%), Gastgewerbe / Beherbergung und Gastronomie (+0,2%) sowie Verarbeitendes Gewerbe (+0,1%).

Aus Gründen der Lesbarkeit wurden die Werte in der Medienmitteilung gerundet.

Diese Medienmitteilung und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des BFS.