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Achtung

Betrügerische Mails

Aktualisiert am 31. März 2026

Derzeit zirkulieren E-Mails, die angeblich vom BSV stammen. In diesen werden die Empfänger aufgefordert, ihre AHV-Nummer zwecks Überprüfung ihres Dossiers einzugeben.

Veröffentlicht am 17. Dezember 2014

Höhere anrechenbare Mietzinse in den Ergänzungsleistungen

Bern, 17.12.2014 - Die Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sollen angehoben werden, da die Mieten seit der letzten Anpassung 2001 deutlich gestiegen sind. Der Bundesrat sieht zudem vor, der unterschiedlichen Mietzinsbelastung in den Städten und auf dem Land sowie dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen. Er hat die Botschaft ans Parlament überwiesen. Mit dem Vorschlag erfüllt er eine Motion des Parlaments.