Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.
Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.
Aktuell arbeitet das BSV insbesondere an der Konsolidierung von AHV (Neufassung 11. Revision, Vorbereitung 12. Revision) und Invalidenversicherung (Zusatzfinanzierung, Umsetzung der 5. IV-Revision), an der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge (Optimierung der Aufsicht) sowie an der Sanierung öffentlichrechtlicher Pensionskassen und der Umsetzung des Gesetzes über die Familienzulagen.
Für die soziale Wohlfahrt gibt der Bund etwa einen Viertel seines Budgets aus. In den vergangenen Jahren entsprach dies zwischen 13 und 14 Milliarden Franken.