Bundesrat will digitalen Datenaustausch in den Sozialversicherungen verbessern

Bern, 15.12.2023 - In der 1. Säule sollen die Versicherten, die Behörden und andere Akteure Daten einfach und sicher elektronisch austauschen können. Der Bundesrat will deshalb die Durchführung von AHV, IV, Ergänzungsleistungen und Familienzulagen digitalisieren. Zu diesem Zweck hat er an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) in die Vernehmlassung geschickt. Kernstück ist eine neue elektronische Sozialversicherungsplattform.

Um eine umfassende digitale und damit medienbruchfreie Kommunikation mit den Versicherten und anderen Akteuren der 1. Säule zu ermöglichen, braucht es neue digitale Informationssysteme und eine entsprechende gesetzliche Grundlage.

Neue digitale Dienstleistungen

Eine nationale elektronische Plattform, die E-Sozialversicherungsplattform (E-SOP), soll Informationen möglichst einfach, einheitlich und transparent zur Verfügung stellen. Sie soll zudem die Durchführung der Sozialversicherungen vereinfachen und den durchgehend elektronischen Datenaustausch im Verwaltungsverfahren ermöglichen. Dank der Plattform können auch neue digitale Dienstleistungen für die Versicherten und anderen Akteure der 1. Säule angeboten werden. Zudem werden die Geschäftsprozesse vereinheitlicht, effizienter gestaltet und die Kosten der Durchführung werden tief gehalten. Die Informationssicherheit und der Datenschutz müssen jederzeit gewährleistet sein.

Die neue Plattform soll von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) als zentrales Einstiegsportal aufgebaut und betrieben werden. Die ZAS entwickelte sich in den letzten Jahren immer mehr zur zentralen IT-Dienstleistungserbringerin der 1. Säule und betreibt wichtige, schweizweit genutzte Informationssysteme.

Ein neues Gesetz als Basis für die digitale Kommunikation

Das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) schafft die rechtlichen Grundlagen für die digitale Kommunikation in den Sozialversicherungen. Gleichzeitig schafft es auch Transparenz über die schweizweit anwendbaren und zentral vom Bund betriebenen Informationssysteme der 1. Säule. Es umfasst also die AHV, IV und die Ergänzungsleistungen, aber auch die Erwerbsersatzordnung sowie die Familienzulagen.

Die elektronische Übermittlung soll für Behörden, also auch für Durchführungsstellen der 1. Säule (wie zum Beispiel AHV-Ausgleichskassen und IV-Stellen), Leistungserbringende und Rechtsvertretungen obligatorisch werden. Die Versicherten können dagegen wählen, ob sie mit der Durchführungsstelle digital oder auf dem Papierweg kommunizieren wollen.

Die Vernehmlassung für das neue Gesetz BISS (sowie die damit verbundenen Änderungen in anderen Gesetzen) dauert bis zum 29. März 2024.

 

Digitale Transformation
Das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) leistet einen Beitrag zur Zielerreichung der «Strategie Digitale Bundesverwaltung» des Bundesrats. Mit dieser Strategie will er die digitale Transformation vorantreiben. Die Departemente und Verwaltungseinheiten setzen die Strategie mit eigenen Umsetzungsarbeiten um. BISS ermöglicht es den Behörden, Versicherten und anderen Akteuren, sich künftig elektronisch auszutauschen.

 


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Sozialversicherungen
Kommunikation
Tel: +41 58 462 77 11
media@bsv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/publikationen-und-service/medieninformationen/nsb-anzeigeseite.msg-id-99445.html